Kooperationsvereinbarung

 

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Kooperationsvereinbarung

„Vereinbarung zum Miteinander im Haus“

- Verfassung für pädagogisches und organisatorisches Handeln aller im Einrichtungskontext kooperierenden Institutionen -

 

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zwischen

Hort „Am Palitzschhof“ VSP e.V.

und

Freistaat Sachsen

Sächsische Bildungsagentur Dresden

122. Grundschule "Am Palitzschhof"

und

Schulsozialarbeit

Mobile Jugendarbeit Dresden - Süd e.V.

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Präambel – Grundlagen unserer Kooperation

 

Schritt für Schritt im Dialog

Im Zentrum unserer Kooperation steht das Wohl des Kindes. Zu dessen Gewährleistung findet ein regelmäßiger Austausch der Fachkräfte statt.

Die Kooperationsvereinbarung ist verbindliche Arbeitsgrundlage und wird im steten pädagogischen Dialog mit den pädagogisch verantwortlichen Menschen am Standort fortgeschrieben.

 

Der Prozess wird durch gemeinsame Aktivitäten, legitimierte Arbeitsgruppen und einer koordinierenden Steuergruppe getragen. Das Ziel ist ein ganzheitlicher Alltag für unsere Kinder. Wir verstehen die Einrichtung „Am Palitzschhof“ als Lebenswelt, die es Kindern ermöglicht, wertvolle Lern- und Lebenserfahrungen zu sammeln.

 

Grundlage für die inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung der Kooperation ist der Qualitätsrahmen „Grundschule und Hort im Dialog“.

 

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Inhaltsverzeichnis

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1. Rechtliche Ausgangslage und Handlungsfelder

2. Handlungsfelder im Detail – Schule – Hort – Schulsozialarbeit

     2.1 Gemeinsames Bildungsverständnis

     2.2 Kooperationspartnerschaften

     2.3 Kindeswohl – Verfahren, Unterstützung und Beratung

     2.4 Aufsichtspflicht

3. Arbeitsstruktur, Alltagsorganisation, Kommunikation

     3.1 Lern- und Entwicklungskonzept

     3.2 Unterrichtsausfall und Hitzefrei

     3.3 Mittagsband – Ernährung und Bewegung

     3.4 Garderoben- und Fundsachen

     3.5 Gelände, Klettergeräte und öffentlicher Spielplatz

     3.6 Raumnutzung

     3.7 Budgets und Haushaltspläne

4. Ganztagesangebote

5. Elternarbeit

6. Interessenvertretung und Beschwerdeverfahren

7. Umsetzung und Verbindlichkeit

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1. Rechtliche Ausgangslage und Handlungsfelder

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  • Kooperation zwischen 122. GS, Hort „Am Palitzschhof“ VSP e.V. und Schulsozialarbeit Mob Süd e.V.
  • Sächsisches Schulgesetz (35b Schulgesetzes) vom 16.07.2004, rechtsbereinigt zum 01.01.2007
  • Lehrplan für Grundschulen (2009)
  • Sächsisches Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG 2 Absatz 2) vom 15. Mai 2009
  • Sächsischer Bildungsplan – ein Leitfaden für pädagogische Fachkräfte (2007)
  • Schulprogramm
  • Schulgesetz - Kooperationsgebot
  • Katalog über Zusammenarbeit Schule – Hort
  • Schulordnungen Grundschule und Förderschule
  • Schulsozialarbeit SGB VIII, §§1, 11, 13, 81
  • Sozialgesetzbuch VIII §27ff
  • Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz; im Besonderen §3 Abs: 1 und 2; §4 Abs: 1 Nr. 6 und 7
  • 13 Abs. 3 Satz 3 und 4, § 16 Abs. 2 und 3 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 298)
  • Gemeinsame Empfehlung SMS/SMK zur Zusammenarbeit von Kindergarten, Grundschule und Hort vom 27.03.2006
  • 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz – SächsVwOrgG) vom 25. November 2003 Betriebserlaubnis Hort „Am Palitzschhof“ in Verbindung mit Qualifikationsverordnung

Die Felder unseres Handelns

Im Rahmen des Qualitätsrahmens „Schule und Hort im Dialog“ sind 8 Handlungsfelder herausgearbeitet. Die Kooperationsvereinbarung ist ein gewachsene Grundverfassung der Einrichtung und nach dem Grundsatz Inhalt dann Struktur gegliedert.

Handlungsfeld 1: geklärtes Bildungsverständnis aller Professionen

Handlungsfeld 2: kindgerechtes Zeitstrukturmodell

Handlungsfeld 3: Lern- und Entwicklungskonzept

Handlungsfeld 4: Kooperation mit außerschulischen Partnern

Handlungsfeld 5: Ernährung und Bewegung

Handlungsfeld 6: multiprofessionelle Personalplanung

Handlungsfeld 7: Beteiligung von Kindern und Eltern

Handlungsfeld 8: Raumnutzung

2. Handlungsfelder im Detail

2.1 Gemeinsames Bildungsverständnis aller Professionen

Alle Fachkräfte verstehen sich als aktiv agierende Menschen an einem ganzheitlich gedachten Bildungsstandort. Für eine erfolgreiche und nachhaltige Kooperation verstehen sich die Fachkräfte der beteiligten Kooperationspartnerschaften (im Folgenden als KP bezeichnet) als gleichberechtigte und gleichrangige Fachkräfte im Bildungsprozess der Kinder.

Pädagogische Grundhaltung

  • Der zentrale Bildungsort ist die Familie.
  • Es besteht ein ganzheitlicher Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag.
  • Eine inhaltliche Optimierung von Schulvorbereitung / Schuleingangsphase zur Grundschule / Schulübergangsphase zu weiterführenden Schulen sind das gemeinsame Anliegen der Fachkräfte.
  • Kindertagesstätten legen den Grundstein für lebenslanges Lernen, weil Lernbereitschaft, Neugier, Erkunden, Problemlösen, Freude, Dialog, soziale Kompetenz und Teamfähigkeit gefördert werden.
  • Die Entwicklung eines Kindes ist von der Geburt an durch aktive Aneignungs-, Lern- und Bildungsprozesse gekennzeichnet. Diese werden durch die Familien, vom Kindergarten, Hort und Schule gleichermaßen aufgegriffen, um den Kindern gute Lernbedingungen von Anfang an zu ermöglichen.
  • Die Chancengerechtigkeit für alle Kinder soll gewährleistet werden, auch wenn man nicht von einer Gleichheit der Kinder ausgehen kann.
  • Alle Fachkräfte erkennen die in den Familien gelegten Fundamente für individuelle Bildungs- und Entwicklungsprozesse eines jeden Kindes an und entwickeln sie weiter.
  • Die Kinder und Familien sind aktiv am Prozess beteiligt. Ihre Bedürfnisse, Erfahrungen und Meinungen stehen dabei im Mittelpunkt und werden von den Fachkräften ernstgenommen.
  • Den Eltern und anderen Bezugspersonen des Kindes, wird bei der Gestaltung von Übergangsprozessen zwischen Kita und Schulen ein großer Stellenwert beigemessen.

Gemeinsame Ziele der Kooperation

  • Die Übergangsphasen werden von allen Beteiligten als fließender, konstruktiver Übergang und mit Kontinuität für die individuelle Entwicklung des Kindes gestaltet.
  • Die Einrichtung ist für die Kinder eine ganzheitliche Lebenswelt. Alle Fachkräfte benötigen entsprechende Rahmenbedingungen, um sich Zeit für den Aufbau von tragfähigen Beziehungen zu den Kindern zu nehmen. Sie sind geprägt von emotionaler Zuwendung, gleichberechtigtem Umgang und sozialer Wertschätzung.
  • Es wird einfachlicher Dialog als notwendiges Instrument der Zusammenarbeit aller am Kind beteiligten Fachkräfte angestrebt.
  • Nötig sind Rahmenbedingungen, welche die Kinder herausfordern zum:
  • aufmerksamen Zuhören,
  • bewussten und kooperativen Handeln,
  • eingehenden Studium von Dingen,
  • Suchen nach vielen Informationsquellen,
  • Mitteilen von Erkenntnissen und Fragen,
  • Suchen nach Alternativen und dessen Erprobung und
  • Aufzeigen von Beziehungen zwischen alltäglichen Dingen.

Sozialraumorientierung – Netzwerk und Kooperationspartnerschaften

Die 122. Grundschule „Am Palitzschhof“ ist eine sozialräumlich orientierte Einrichtung. Die Fachkräfte betrachten die Kooperation mit unterschiedlichsten Institutionen und Menschen als Basis für ein gelungenes Miteinander.

  1. Kooperationspartnerschaften mit der Zielrichtung Schulentwicklung
    • Mitglied der Steuergruppe der Einrichtung
    • GS „Am Palitzschhof“ mit Inklusionsassistenz
    • Hort „Am Palitzschhof“ VSP e.V.
    • Schulsozialarbeit „Mob Süd“ e.V.
  1. Kooperationspartnerschaften mit Zielrichtung Alltagsgestaltung
    • Palitzschhof
    • Umweltzentrum
    • Kirchgemeinde
    • Jugendhaus „GAME“
    • Kinder- und Jugendhaus „Mareike“
    • Kita „Spatzennest“
    • Familienbildung „FaBi“ VSP e.V.
    • „Musaik“ – Stadtteilprojekt
    • Kinder- und Jugendhaus „Pixel“
    • Drittanbieter und Leistungserbringer – Hausmeisterdienst, Reinigung und Mittagsspeisung
    • GTA – Kooperationen
  1. Kooperationspartnerschaften in individuellen Zusammenhängen
    • Therapieeinrichtungen
    • Familienhilfen
    • Beratungsstellen

 

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2.2 Unsere Kooperationspartnerschaften

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Hort – mit Unterschieden zum selben Ziel

  • Der Hort ist eine Bildungseinrichtung für Kinder vor und nach dem Unterricht. In zunehmendem Umfang übernimmt der Hort Funktionen der Familien, z.B. Absicherung des Mittagessens, Unterstützung bei den Hausaufgaben, Plattform für Freizeitgestaltung, soziales Lernen u.v.a. Durch den Anstieg alleinerziehender Elternteile und der Vollbeschäftigung rückt der Hort immer stärker in den Fokus der öffentlichen Diskussion und des familiären Bedarfs.
  • Die Fachkräfte im Hort haben einen eigenständigen, sozialpädagogisch orientierten Bildungsauftrag. Sie erbringen keine Dienstleistung. Im Hort soll den Kindern in ihrer individuellen Situation Möglichkeit und Anreiz zur Entwicklung ihrer gesamten Persönlichkeit gegeben werden. Primäre Aufgabe ist es, Podium zu sein, wo Kinder selbstständig lernen und leben: d.h. Ängste, Freude, Erlebnisse, Schmerz, Entdeckungen, Erfahrungen werden verarbeitet und bewältigt, Freundschaften werden gepflegt.
  • Zur altersgemäßen Förderung von Kindern gehört es, dass sie das Leben im Hort mitgestalten und mitentscheiden können, wie sie ihre Freizeit verbringen wollen. Hortkinder benötigen ausreichend Raum und Zeit, um eigene Aktivitäten zu entwickeln, für fantasievolles Spiel, für Sport, Werkeln und verschiedenste Unternehmungen. Will der Hort den Bedarfslagen der Kinder wirklich gerecht werden, so muss seine Arbeit ihren Platz finden.

 

  • Grundsätzlich haben Hort und Schule gleiche Bildungsziele, jedoch mit anderen Schwerpunkten und Methoden. Der Hort ist nicht Schule.
  • Fachkräfte im Hort haben Gelegenheit zu langfristiger Beobachtung und kennen im Allgemeinen den Entwicklungsstand eines Kindes sehr gut. So können sie vor wichtigen Entscheidungen - wie z.B. hinsichtlich des Schulübertritts in eine weiterführende Schule - beratend tätig werden.
  • Elternarbeit im Hort ist herausfordernd, da davon ausgegangen werden muss, dass alle Eltern stark im Berufsleben und ihrem jeweiligen Sozialgefüge ganzheitlich eingespannt sind. Dies bedeutet, dass für den Hort ganz besondere Formen der Elternarbeit gefunden werden. Eltern gestalten in Partnerschaft mit dem Hort die Erziehung der Kinder. Ein ständiger Kontakt ist wichtig.

 

Inklusionsassistent (FAW gGmbH)

Im Rahmen der Inklusionsprozesse wird die Schule durch eine Inklusionsassistenz unterstützt. Diese begleitet den Inklusionsprozess und hat im Rahmen der Stellenbeschreibung festgesetzte Arbeitsinhalte. Der Inklusionsassistent arbeitet unabhängig von der Schule.

 

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit stellt einen eigenständigen Arbeitsbereich innerhalb sozialer Arbeit dar. Sie orientiert sich an den Prinzipien von Freiwilligkeit, Parteilichkeit und Ganzheitlichkeit. Ihre Arbeit richtet sich an Kinder, Eltern und die in der Schule tätigen professionellen Erwachsenen. Darüber hinaus reicht ihr Blick hinein in das Gemeinwesen. In ihrem Selbstverständnis kommt ihr in und außerhalb der Schule eine Scharnierfunktion zu. Sie ist Brücke „zwischen den Welten“ der verschiedenen institutionellen Säulen. Die Schulsozialarbeit orientiert sich am Wohl des Menschen, sucht und aktiviert Ressourcen und wirkt präventiv und intervenierend.

Um das zu erreichen, werden Kooperationsherausforderungen in Bezug auf das Wesen von Schulsozialarbeit, Schule und Hort in den Fokus genommen.

 

institutionelle Trennung      unterschiedliche und fehlende Informationsstände über die verschiedenen Berufsgruppen ausgleichen

Transparenz bzgl. Zuständigkeiten und Kompetenzen herstellen

institutionelle Settings Unterschiedlichkeit der Organisationsformen fortlaufend berücksichtigen, formal organisierte Institution mit klaren Zielen und Arbeitsabläufen versus offenes Arbeitsfeld mit wenig Reglementierungen und starkem Personen- und Situationsbezug

Berufskulturen Arbeit sprinzipien der Nichteinmischung versus ausgeprägte Kooperations- und Kommunikationskultur kennen und zielleitend nutzen

Zugang: zum Angebot erfolgt über offene und gruppenorientierte Settings im Rahmen des GTA- bzw. Alltagsstruktur. Koordinierend unterstützen Laufkarten den Zugang während des Unterrichts. 

 

Fokus Schulsozialarbeit

  • Prävention, Intervention und Krisenarbeit
  • Arbeit mit Gruppen, Teilgruppen und Einzelpersonen
  • Flankieren und Erweitern von bestehenden Bildungsangeboten
  • Übergänge gestalten – Kita/GS – OS – Gym
  • BVB – Beratung, Vermittlung, Begleitung

 

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2.3 Kindeswohl – Verfahren, Unterstützung und Beratung

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2.4 Aufsichtspflicht

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Übergeordnet behandelt Artikel 6 Abs.2 des Grundgesetzes, unter Rechten und Pflichten der Eltern, die Aufsichtspflicht.

Die Personensorge umfasst insbesondere das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.“ BGB §1631 Abs. 1. Sie liegt bei den Personensorgeberechtigten. In der Regel sind das die Eltern.  

 

Melden Eltern ihr Kind im Hort und/oder der Schule an, so übernimmt der Träger durch den Betreuungsvertrag / Einschulungsbescheid ausdrücklich und stillschweigend die Aufsichtspflicht über das Kind. Der Träger überträgt die Aufsichtspflicht ausdrücklich und stillschweigend auf die Einrichtungsleitung. Die Einrichtungsleitung überträgt sie per Arbeitsvertrag auf die Fachkräfte. Das Verfahren wird rechtlich durch Belehrungen und Unterweisungen haftungsrechtlich untermauert.

 

Die Aufsichtspflicht entspricht weitgehend derjenigen der Eltern: "Entscheidend ist, was verständige Personen nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um die Schädigung Dritter durch ihr Kind oder des Kindes selbst zu verhindern. Dabei kommt es für die Haftung nach § 832 BGB stets darauf an, ob der Aufsichtspflicht nach den besonderen Gegebenheiten des konkreten Falles genügt worden ist" (Münder 1991, S. 92).

 

Art und Ausmaß der Aufsichtspflicht ist immer von den jeweils gegebenen Umständen abhängig. Die Anforderungen an die Fachkräfte dürfen nicht übertrieben sein und diese müssen ihren Verstand zur Ermittlung der in der konkreten Situation notwendigen Aufsicht einsetzen. Dabei sind sowohl die pädagogischen Ziele des Hortes, der Schule als auch das Wohl der Kinder und Dritter zu berücksichtigen.

 

Grundsatz:Was pädagogisch nachvollziehbar begründet ist (d.h. von den Erziehungszielen her gerechtfertigt ist und zugleich die Sicherheitsinteressen des Kindes und anderer mit berücksichtigt), kann keine Aufsichtspflichtverletzung sein. (Münder 1991, S. 98)

 

Das bedeutet vor Ort:

Existiert kein Betreuungsvertrag im Hort, obliegt der Fachkraft der Schule die Aufsichtspflicht, die das Kind als erstes bzw. letztes im Schulzusammenhang beaufsichtigt. Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Betreten des Schulgeländes bzw. dem Antreten des Heimwegs und dem Verlassen des Schulgeländes. Hauskinder, welche abgeholt werden müssen, verbleiben in der Schulverantwortung (z.B. Sekretariat). Unfälle werden immer dort bearbeitet, wo der Unfall geschah. Keine Übergabe von verletzten Kindern ohne Absprache mit betreuungsübernehmenden Personen (z.B. Eltern; Hort; GTA).

 

Existiert ein Betreuungsvertrag, dann erfolgt die Übergabe der Aufsichtspflicht mit der Übergabe des Kindes zwischen den Fachkräften von Hort und Schule. Im Hort wird mit einem MobilenAnwesenheitsKartenSystem – MAKS gearbeitet. Ziel ist verantwortungsunterlegtes Abwägen von Aufsichtspflicht und Selbstbestimmung der Kinder.

 

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3. Arbeitsstruktur, Alltagsorganisation, Kommunikation

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Es existieren verschiedene unterstützende Beratungsinstanzen. Jede Institution ist für die eigene Organisation der Meinungsbildung verantwortlich und übt über ihren Bereich die Dienst- und Fachaufsicht aus. Legitimiertes Gremium für Schulentwicklung ist die Steuergruppe.   

  • GS „Am Palitzschhof“ mit Inklussionsassistenz, Hort „Am Palitzschhof“, Schulsozialarbeit „Mob. Süd“e.V.
  • wöchentlich – in der Regel am Dienstag 11:15 Uhr
  • in den Ferien nach Absprache
  • Aufgaben sind dialogische Schulentwicklung und Beteiligung der vertretenen Institutionen
  • Reflexion und Alltagsabsprachen gewährleisten
  • Bedarfserkennung und Terminierung (z.B. Krisen- und Notfallpläne, Fallberatungen)

Unterstützung der Kooperation

  • Gemeinsame Arbeitsgruppen/Beratungen zu spezifischen Themen und Aktionen
    • Haus, Hof, Garten
    • Hausordnung
    • Hausaufgaben
  • Gemeinsame Teamberatungen in der Schulvorbereitungswoche in den Sommerferien

Die Fachkräfte gewährleisten:

  • regelmäßige Absprachen, welche nach Möglichkeit in eigener Verantwortung organisiert und durchgeführt werden. Maximale Wahrnehmung der Selbstverantwortung
  • gemeinsame Elternarbeit, Elternabende und Elternsprechzeiten
  • bewusster Umgang mit den verfügbaren Ressourcen und Wahrnehmung der Verantwortung
  • Federführung bedeutet Überblick und Koordination
  • Schaffung von nichtanlassbezogenen Begegnungsmöglichkeiten

Im Jahresverlauf gemeinsame Feste, Höhepunkte und Feiern, z.B.:

  • Tag der offenen Tür Federführung: Schule
  • Skilager Federführung: Schule
  • Familiensporttag Federführung: Schule
  • Abschlussfeste der Klassen Federführung: Schule / Hort
  • Sportfest Federführung: Schule
  • Talente Wettbewerb Federführung: Schule
  • Klassenfahrten, Tagesaktionen Federführung: Schule
  • Projektwoche mit Abschlussaktion Federführung: Schule
  • Stadtteilaktion „Weltspieletag“ Federführung: Schuso
  • Stadtteilrallye Federführung: Schuso
  • Aktion „Orte des Miteinanders“ Federführung: Schuso
  • Schullandheimfahrt Federführung: Schule
  • Faschingsveranstaltung Ferien Federführung: Hort
  • Herbstfest Federführung: Hort – Teilnahme aller FK Schule
  • Kindertag Federführung: Hort
  • Weihnachtsbasteln Federführung: Hort
  • Abschlussaktionen Gruppen Federführung: Hort
  • Ferienaktionen Federführung: Hort
  • Ferienfahrt „Sommercamp“ Federführung: Hort
  • Ferienfahrt „Herbstcamp“ Federführung: Hort

Rituale zur Gestaltung von institutionellen Übergängen:

  • Treffen der Vorschulklassen im April und Mai V: Schule
  • Fussball AG mit Kita „Grüne Insel“ V: Schuso
  • Elternberatung Integrationsstatus in Kitas V: Hort
  • Gemeinsame Qualitätsentwicklung „Spatzennest“ V: Hort

Im Rahmen ihrer Möglichkeiten und fachlichen Notwendigkeiten bieten alle Fachkräfte gegenseitige Unterstützung an. Gegenseitige Unterstützung findet statt, durch:

  • Gegenseitige, gelegentliche Teilnahme am Arbeitsalltag
  • Absprachen und Reflexionen zum Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes bzw. der Besonderheiten im Klassen- bzw. Gruppenalltag
  • Arbeitsplanung, Beratung und Gespräche
  • Gemeinsame Planung und Organisation von pädagogischen Veranstaltungen im Schuljahr
  • Beratungs- und Reflexionsrunden im Rahmen der Raumkonzepte zur Absicherung der Mehrfachnutzung von Räumen und Flächen

 

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3.1 Lern- und Entwicklungskonzept

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Zwischen den Fachkräften finden regelmäßig Absprachen zur Entwicklung des Kindes statt. In den Elterngesprächen ist die ganzheitliche Entwicklung des Kindes im Fokus. Als Basis für die Gespräche dienen Dokumentation von Entwicklungsverläufen, Gesprächskreisen und Beteiligungsprozessen. In einem jährlich seitens der Schule herausgegebenen Elternbrief werden alle Eltern über die gemeinsamen Regelungen z.B. Rituale, Elternarbeit, Hausaufgabenerledigung informiert. Der Hort ergänzt durch Elternbriefe bezüglich spezifischer Themen und Inhalte.

Allgemeines zu Hausaufgaben

  • Hausaufgaben dienen der Festigung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse und dem Einüben von Arbeitstechniken. Sie sind kein Ersatz für fehlenden Unterrichtsstoff. Das selbstständige Erledigen der Hausaufgaben (einschließlich der eigenständigen Zeiteinteilung) ist für die Kinder ein Lernprozess, der am Ende der 4. Klasse beendet sein sollte.
  • Als Richtlinie für die tägliche Dauer der gesamten Hausaufgaben gilt Klasse 1 / 2 maximal 30 Minuten - Klasse 3 / 4 maximal 45 - 60 Minuten
  • Sonn- und Feiertage sowie die Ferien sind weitestgehend frei von Hausaufgaben
  • Hausaufgaben sind keine Disziplinierungs- und Strafmaßnahme

Aufgaben der Schule

  • Hausaufgaben sind so zu stellen, dass sie vom Kind selbstständig und in angemessener Zeit erledigt werden können. Sie sollten nach Möglichkeit quantitativ oder qualitativ differenziert gestellt werden.
  • Hausaufgaben werden im Unterricht kontrolliert

Aufgaben für den Hort

  • Der Hort ist dem Wesen nach eine Freizeiteinrichtung für die Kinder. Er schafft für die Erledigung der Hausaufgaben die angemessenen Arbeitsbedingungen, einschließlich der Bereitstellung notwendiger Arbeitsmittel (z. B. Wörterbuch).
  • Hausaufgaben werden auf Vollständigkeit überprüft. Hausaufgaben dürfen falsch mit in die Schule gebracht werden, damit die Fachkraft der Schule eine Rückmeldung erhält, ob das Kind den Stoff verstanden hat. Wenn die Hausaufgaben nicht in der angemessenen Zeit vom Kind bewältigt werden, wird abgebrochen und der Grund mitgeteilt (vom Hort oder von den Eltern).
  • Hausaufgaben dürfen nicht zum Mittelpunkt der Hortarbeit Die Erledigung der Hausaufgaben darf nicht aus dem Aufgabenbereich des Hortes ausgeblendet werden. Die Fachkräfte geben den Kindern individuelle Hilfen, wo sie notwendig sind – fungieren aber nicht als Nachhilfeeinrichtung.

 

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3.2   Unterrichtsausfall und Hitzefrei

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Die Schulleitung beendet den Unterricht vorzeitig, wenn wegen großer Hitze oder anderer äußerer Umstände kein sinnvoller Unterricht möglich ist. Aufsicht über Kinder liegt auch nach vorzeitiger Beendigung des Unterrichts bis zum regulären Ende des Unterrichts bei der Schule.

Ausfall bzw. verkürzter Unterricht: Die 1., 4. und/oder 5. Unterrichtsstunde können durch den Hort abgesichert werden.

 

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3.3 Mittagsband – Ernährung und Bewegung

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Die Absicherung der Mittagsspeisung für alle Kinder obliegt dem Hort und der Schule. Die Mittagsspeisung erfolgt zwischen 12 und 14 Uhr. Die Aufsichtspflicht nach dem Unterricht obliegt der Schule. Hauskinder nehmen ihr Essen direkt nach dem Unterricht ein und verlassen dann zügig das Gelände. Die Kinder mit Hortbetreuung orientieren sich gemeinsam mit den Fachkräften des Hortes und beziehen Faktoren, wie z.B. Unterrichtsende, Bewegungsdrang und Aktivitäten der Kinder sinnvoll ein. Die Aufsicht im Schulgelände übernimmt der Hort. Innerhalb des Gebäudes unterstützt die Schule den Übergang durch Gang- und Garderobenaufsicht nach Unterrichtsende – Richtwert 15 bis 20 min.

 

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3.4 Garderoben- und Fundsachen

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Die Garderoben sind keine Privatfächer sondern brandschutzrechtliche Aufbewahrungsorte für Bekleidungsstücke der Kinder. Die Garderobenunterhaltung obliegt dem Hort. Alle Garderoben werden in den Ferien nach einer Zeugnisausgabe durch den Hort gereinigt, desinfiziert und kontinuierlich instantgesetzt. Eventuell anfallende Fundsachen werden im Fundus durch den Hort zwischengelagert und stehen der Recherche durch Dritte zur Verfügung. In den Sommer- und Winterferien werden diese durch den Hort entsorgt. Die Vergabe der Garderoben erfolgt über den Hort. Ziel sind intakte und funktionsfähige Garderoben. Motto: Ein Kind – eine Garderobe. Die Unterbringung der Sportbeutel und Ranzen wird in den Klassen- bzw. Gruppenzimmern organisiert.

 

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3.5 Gelände, Klettergeräte und öffentlicher Spielplatz

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  • Jede Fachkraft hat Aufsicht über alle im Gelände befindlichen Kinder. Grundsätzlich wird anerkannt, dass es ein inhaltlicher Unterschied ist, ob 280 Kinder in einer Hofpause oder 60 Kinder bei einer Nachmittagsaktivität das Gelände nutzen.
  • Während der Schulzeit regelt ein Aufsichtsplan im Schulteam die Aufsicht
  • Jede Fachkraft gewährleistet mindestens 30min Geländepräsenz
  • Beim Verlassen des Geländes erfolgt Übergabevereinbarung mit anderer Fachkraft.
  • Die Fachkraft befindet sich immer beim Schwerpunkt (z.B. Mehrzahl, Konflikte, Angebote) der Gruppe. Mit den anderen Kindern existiert immer individuelle Vereinbarung / Absprache im Rahmen der pädagogischen Situation. Die Einschätzung obliegt der Fachkraft.
  • Die Fahrzeugnutzung im Hort ist im vorderen Schulhofbereich auf den Wegen erlaubt. Der Fußballbereich ist der hintere Geländebereich.
  • Die Nutzung des Schulhofes der Oberschule ist ab 13:30 Uhr ohne Fahrzeuge und in Absprache mit Fachkraft gestattet. Im Spätdienst sind Fahrzeuge erlaubt.
  • Beklettern von Bäumen und Zäunen ist nicht gestattet.
  • Wenn Fahrzeuge nicht benutzt werden, dann erfolgt das Abstellen nur in den Ständern am Schuppen oder die Rückgabe.
  • Jede Fachkraft ist für die herausgegebenen Spielsachen / Fahrzeuge verantwortlich und gewährleistet ordnungsgemäßes Einräumen.
  • Generell kann jede Benutzung eines Gegenstandes (z.B. Stock, Sportbeutel, Trinkflasche) - nach Gefährdungseinschätzung - untersagt werden.
  • Nutzung privater Fahrzeuge nur auf dem Schul- und Nachhauseweg
  • Nutzung „Teletubby“-Spielplatz nur mit anwesender Fachkraft
  • Das Klettern auf den Hütten ist vom TÜV e.V. nicht zugelassen. Es ist untersagt.

 

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3.6 Raumnutzung

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Alle Räume haben eine klare Zuordnung in der Verantwortlichkeit. Jeder Raum kann in Absprache mit der federführenden Fachkraft durch die jeweils andere Institution mitgenutzt werden.

Für die Nutzung der Räume werden Grundregeln festgelegt, die gemeinsam mit den Fachkräften und Kindern erarbeitet und umgesetzt werden. Die Regeln sollen visualisiert werden und im jeweiligen Klassen- und Gruppenraum sichtbar aufgehängt werden.

Alle Räume in Mehrfachnutzung bedürfen einer besonderen konzeptionellen Fürsorge durch die Steuerung seitens Schule und Hort. Es obliegt der guten Kommunikation zwischen den jeweiligen Fachkräften, dass ganzheitliche Raumkonzepte den erhöhten Anforderungsbedarf erfüllen. Formale und nonformale Bildung müssen chancenschaffend und sinnvoll verknüpft werden. Die Räume, die in Mehrfachfunktion genutzt werden, haben zu Unterrichts- bzw. Hortbeginn dem jeweiligen Bedarf zur Verfügung zu stehen. Sie befinden sich in einem angemessenen Zustand. Bei der Raumnutzung am Nachmittag wird den Kooperationspartnerschaften gegenüber Fremdanbietern Vorrang gewährleistet.

Generell ist die Durchführung des Unterrichts durch angemessene Lautstärke bis 12:45 Uhr zu gewährleisten. Ab 12:45 Uhr ist die Kernbetreuungszeit des Hortes zu gewährleisten. Es darf lauter sein. Bei Überschneidungen in der Raumnutzung können Einzelfallentscheidungen eine Verhältnismäßigkeit berücksichtigen.

 

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3.7 Budgets und Haushaltspläne

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Die Haushaltspläne von Schule, Hort und Schulsozialarbeit werden unter Bezug auf eine effektive Nutzung der finanziellen Ressourcen miteinander abgestimmt. Auf beiden Seiten werden finanzielle Mittel für gemeinsame Projekte bereitgestellt. Bei Wartung, Reinigung oder Logistikleistungen erfolgt eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten. Grundsatz: Eigentum verpflichtet.

 

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4 Ganztagesangebote, AG’s und Kurse

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Das gemeinsame Angebot wird fortlaufend weiterentwickelt. Unser GTA-Angebot setzt sich aus Angeboten, Kursen und AG‘s von Fachkräften und Fremdanbietern zusammen, welche über den gesamten Tagesverlauf verteilt stattfinden. Bewährtes und Neues sind stets miteinander in Abwägung zu bringen. Unsere Ganztagesangebote gliedern sich in die Rubriken „Freizeitangebote“ und „Fördern und Fordern“. Zu Schulbeginn startet eine Schnupperphase mit anschließender Auswahl durch die Kinder, Eltern und Fachkräfte.

 

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5 Elternarbeit

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Ein offenes und vertrauensvolles Verhältnis zwischen Eltern und Fachkräften ist notwendig um die Bildung und Erziehung in der Familie durch unsere Angebote unterstützend zu ergänzen. Die Ressourcen / Kompetenzen der Eltern werden genutzt und tragen zur Bereicherung der Arbeit bei. Den Eltern wird die Möglichkeit geboten sich in einem Elternrat zu organisieren. Hier können Belange von Eltern, Schule, Hort und Schulsozialarbeit thematisiert werden.

 

Weiterhin können Eltern thematische Elternveranstaltungen durchführen und nutzen. Bei Bedarf stehen Hort, Schulsozialarbeit und Schule unterstützend zur Seite. Ebenso gestalten die Fachkräfte Elternabende und Elterngespräche grundlegend gemeinsam, um der ganzheitlichen Sicht auf das Kind Aus- und Nachdruck zu verleihen. Bilaterale Elterngespräche können thematisch orientiert ausdrücklich stattfinden.

Projekt „Brückenbau“

  • Verbindliche Einbindung und Alltagsunterstützung im Betreuungsalltag am Nachmittag
  • Sprache vor Ort: Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch
  • Moderation und Beratungsgespräche
  • Hausaufgabenunterstützung in Kleingruppen
  • Formular- und Beantragungsunterstützung
  • Lebens- und Alltagsberatung
  • Familienbildung
  • Offene Sprechzeiten und Ansprechbarkeit im Alltag

 

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6 Interessensvertretung und Beschwerdeverfahren

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Das Wissen der Eltern als Interessensvertretung ihrer Kinder ist eine wesentliche Quelle zur Ergründung kindlicher Unmutsäußerungen und Beschwerden im Rahmen des Hortalltags. Im vertrauten familiären Rahmen äußern sich Kinder meist offener und ausführlicher über ihr Wohlbefinden in der Einrichtung.

 

Das Ernstnehmen und die Reflexion dieser Informationen sind wichtiger Bestandteil der Beteiligungskultur unserer Einrichtung. Eltern wissen, dass sie sich mit ihren Beschwerden an die Fachkräfte oder den Elternrat wenden können. Sie machen die Erfahrung, dass sie mit Beschwerden ernst genommen werden. Sie haben jederzeit das Recht und die Möglichkeit, Kritik, Hinweise und Anregungen zu äußern. Das kann mündlich oder schriftlich, persönlich oder anonym erfolgen.

 

Beschwerdeverfahren – Eltern

  • Beschwerdeverfahren sind institutionsgebundene Verfahren
  • Geregelt und transparent im Betreuungsvertrag
  • Homepage von Hort und Schule
  • Transparenz im jeweiligen Schaukasten (Foyer und Mittelgang)

 

Beschwerdeverfahren – Kinder

  • Prinzipiell stehen den Kindern gleiche Kanäle zur Verfügung wie den Erwachsenen
  • Vertrauenspersonen, Brief oder gemaltes Bild über Dritte, Gesprächsrunden, Tages- und Reflexionsrunden, „Meckerrunden“ Gesprächskreise, Kinder zeigen verstärkt nonverbale Signale

 

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7 Umsetzung und Verbindlichkeit

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Die Steuergruppe ist für das Controlling der Kooperationsvereinbarung vor Ort verantwortlich. Die Kooperationsvereinbarung ist verbindliche Arbeitsgrundlagen für jede Fachkraft. Ungeachtet unterschiedlicher Dienst- und Fachaufsicht, Trägerschaft und Ausbildung, unterschiedlichem Bildungsauftrag und Bildungsanspruch muss das Kind im ganzheitlichen Blick der pädagogischen Arbeit von allen Fachkräften stehen.